Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
2. Umfang der Prüfung
 

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TEIL D
KAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCHKAPITEL V MATERIELLRECHTLICHE PRÜFUNG BEIM EINSPRUCH
  1. Beginn der Prüfung des Einspruchs1. Beginn der Prüfung des Einspruchs     3. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 573. Mangelnde Patentfähigkeit nach den Art. 52 bis 57  
 

2.

Umfang der Prüfung

 


2.1 Umfang, in dem gegen das Patent Einspruch eingelegt wird

2.2 Prüfung der Einspruchsgründe