Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNG
4. Aufgaben der Einspruchsabteilung
4.1 Prüfung von Einsprüchen
 

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KAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNGKAPITEL II DIE EINSPRUCHSABTEILUNG
4. Aufgaben der Einspruchsabteilung4. Aufgaben der Einspruchsabteilung
       4.2 Entscheidung über die Kostenfestsetzung der Geschäftsstelle (d. h. des Formalsachbearbeiters)4.2 Entscheidung über die Kostenfestsetzung der Geschäftsstelle (d. h. des Formalsachbearbeiters)  
 

4.1

Prüfung von Einsprüchen

 

Die Einspruchsabteilungen sind für die Prüfung von Einsprüchen gegen europäische Patente zuständig.

 

Art. 19 (1)



Die Überprüfung neu eingegangener Unterlagen auf Formerfordernisse ist im Wesentlichen Aufgabe der zuständigen Formalsachbearbeiter (siehe II, 7, A-I, 2, A-III, 3.2 und C-VI, 2.1).