Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL I ALLGEMEINES
7. Vertretung
 

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  6. Beteiligte am Einspruchsverfahren6. Beteiligte am Einspruchsverfahren     8. Unterrichtung der Öffentlichkeit8. Unterrichtung der Öffentlichkeit  
 

7.

Vertretung

 

Zu den Erfordernissen bezüglich der Vertretung von Einsprechenden und Patentinhabern wird auf A-IX, 1 verwiesen. Mängel in der Vertretung eines Einsprechenden bei der Einlegung eines Einspruchs und ihre Behebung werden in IV, 1.2.1 ii) und 1.2.2.2 iv) behandelt.