Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL I ALLGEMEINES
8. Unterrichtung der Öffentlichkeit
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL D
KAPITEL I ALLGEMEINESKAPITEL I ALLGEMEINES
  7. Vertretung7. Vertretung       
 

8.

Unterrichtung der Öffentlichkeit

 

Der Tag der Einlegung des Einspruchs wird unverzüglich nach dessen Eingang ins europäische Patentregister eingetragen und im Europäischen Patentblatt bekannt gemacht. Gleiches gilt für Tag und Art des Abschlusses eines Einspruchsverfahrens.