Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
8. Recherchenbezogene Aspekte der Prüfung
8.8 Anführen im Recherchenbericht nicht erwähnter Druckschriften
 

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KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
8. Recherchenbezogene Aspekte der Prüfung8. Recherchenbezogene Aspekte der Prüfung
  8.7 Recherche im Prüfungsstadium8.7 Recherche im Prüfungsstadium       
 

8.8

Anführen im Recherchenbericht nicht erwähnter Druckschriften

 

Eine Kopie jeder vom Prüfer angeführten, aber nicht im Recherchenbericht erwähnten Druckschrift, die z. B. bei einer Recherche gemäß VI, 8.4 oder VI, 8.5 gefunden wurde, ist dem Anmelder zu übersenden. Eine weitere Kopie ist in die Akte aufzunehmen und so der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.