Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL V PRIORITÄT
2. Festlegung der Prioritätstage
2.4 Einige Beispiele für die Festlegung von Prioritätstagen
2.4.2 Zwischenveröffentlichung einer weiteren europäischen Anmeldung
 

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TEIL C
KAPITEL V PRIORITÄTKAPITEL V PRIORITÄT
2. Festlegung der Prioritätstage2. Festlegung der Prioritätstage
2.4 Einige Beispiele für die Festlegung von Prioritätstagen2.4 Einige Beispiele für die Festlegung von Prioritätstagen
  2.4.1 Zwischenveröffentlichung des Inhalts der prioritätsbegründenden Anmeldung2.4.1 Zwischenveröffentlichung des Inhalts der prioritätsbegründenden Anmeldung     2.4.3 Inanspruchnahme mehrerer Prioritäten für unterschiedliche Erfindungen in der Anmeldung zusammen mit...2.4.3 Inanspruchnahme mehrerer Prioritäten für unterschiedliche Erfindungen in der Anmeldung zusammen mit...  
 

2.4.2

Zwischenveröffentlichung einer weiteren europäischen Anmeldung

 

P1 ist die Anmeldung, deren Priorität von EP1 beansprucht wird; P2 ist die Anmeldung, deren Priorität von EP2 beansprucht wird. EP1 und EP2 werden von verschiedenen Anmeldern eingereicht.

 

1.2.89

1.1.90

1.2.90

1.8.90

1.1.91

Einreich.

Einreich.

Einreich.

Veröffent.

Einreich.

P1

P2

EP1

EP1

EP2

A + B


A + B


A + B


A + B


A + B


EP1 ist Stand der Technik nach Art. 54 (3), wenn die Priorität von P1 bzw. P2 wirksam beansprucht werden kann. Hieran ändert sich nichts, wenn EP1 nach dem Anmeldetag von EP2 veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung von EP1 ist Stand der Technik nach Art. 54 (2), wenn die Priorität von P2 nicht wirksam beansprucht werden kann.