Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
7. Neuheit
7.4 Offenbarung eines allgemeinen Begriffs und spezielle Beispiele
 

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TEIL C
KAPITEL IV PATENTIERBARKEITKAPITEL IV PATENTIERBARKEIT
7. Neuheit7. Neuheit
  7.3a Ausführbare Offenbarung eines vorveröffentlichten Dokuments7.3a Ausführbare Offenbarung eines vorveröffentlichten Dokuments     7.5 Implizite Offenbarung und Parameter7.5 Implizite Offenbarung und Parameter  
 

7.4

Offenbarung eines allgemeinen Begriffs und spezielle Beispiele

 

Bei der Beurteilung der Neuheit ist zu berücksichtigen, dass die Offenbarung eines allgemeinen Begriffs die Neuheit eines speziellen Beispiels, das unter den offenbarten allgemeineren Begriff fällt, nicht vorwegnimmt; neuheitsschädlich ist dagegen die Offenbarung eines speziellen Begriffs für einen allgemeineren Anspruch, der den offenbarten speziellen Begriff einschließt, z. B. ist eine Offenbarung von Kupfer neuheitsschädlich für Metall als allgemeinen Begriff, aber nicht neuheitsschädlich für irgendein anderes Metall als Kupfer, und eine Offenbarung von Nieten ist neuheitsschädlich für Befestigungsmittel als allgemeinen Begriff, aber nicht neuheitsschädlich für irgendein anderes Befestigungsmittel als Niete.