Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
6. Stützung durch die Beschreibung
6.6 Stützung abhängiger Ansprüche
 

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TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHEKAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
6. Stützung durch die Beschreibung6. Stützung durch die Beschreibung
  6.5 Funktionelle Definition6.5 Funktionelle Definition       
 

6.6

Stützung abhängiger Ansprüche

 

Wenn ein bestimmter Gegenstand in einem Patentanspruch der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung deutlich offenbart wird, in der Beschreibung jedoch an keiner Stelle erwähnt ist, so ist es statthaft, die Beschreibung so zu ändern, dass sie auch diesen Gegenstand umfasst. Handelt es sich um einen abhängigen Patentanspruch, so genügt manchmal der Hinweis in der Beschreibung, dass eine besondere Ausführungsart der Erfindung in dem Patentanspruch angegeben ist (siehe II, 4.5).