Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
1. Allgemeines
 

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TEIL C
KAPITEL III PATENTANSPRÜCHEKAPITEL III PATENTANSPRÜCHE
       2. Form und Inhalt der Patentansprüche2. Form und Inhalt der Patentansprüche  
 

1.

Allgemeines

 

Die Anmeldung muss "einen oder mehrere Patentansprüche" enthalten.

 

Art. 78 (1) c)



Die Patentansprüche müssen

 

Art. 84



i)

"den Gegenstand angeben, für den Schutz begehrt wird",

 

ii)

"deutlich" und "knapp gefasst" und

 

iii)

"von der Beschreibung gestützt sein".

 

Es ist äußerst wichtig, dass die Patentansprüche klar formuliert sind, da der Schutzbereich des europäischen Patents oder der europäischen Anmeldung durch den Inhalt der Patentansprüche bestimmt wird (zu deren Auslegung die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen sind) (siehe auch III, 4).

 

Art. 69 (1)