Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)
1. Allgemeines
 

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TEIL C
KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)
       2. Zusammenfassung2. Zusammenfassung  
 

1.

Allgemeines

 

Die Erfordernisse für eine europäische Patentanmeldung sind in Art. 78 aufgeführt. Die Anmeldung muss Folgendes enthalten:

 

Art. 78



i)

einen Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents,

 

Art. 78 (1) a)



ii)

eine Beschreibung der Erfindung,

 

Art. 78 (1) b)



iii)

einen oder mehrere Patentansprüche,

 

Art. 78 (1) c)



iv)

die Zeichnungen, auf die sich die Beschreibung oder die Patentansprüche beziehen, und

 

Art. 78 (1) d)



v)

eine Zusammenfassung.

 

Art. 78 (1) e)



Dieses Kapitel befasst sich mit den genannten Erfordernissen, soweit sie für den Prüfer von Belang sind, mit Ausnahme der Erfordernisse nach Ziffer iii), die in Kapitel III behandelt werden. Die Erfordernisse nach Ziffer v) werden zuerst behandelt.