Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
4. Prioritätsanspruch und Stellungnahme zur Recherche
 

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TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHEKAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
  3. Analyse der Anmeldung und Inhalt der Stellungnahme zur Recherche3. Analyse der Anmeldung und Inhalt der Stellungnahme zur Recherche     5. Zweifel über den Stand der Technik5. Zweifel über den Stand der Technik  
 

4.

Prioritätsanspruch und Stellungnahme zur Recherche

 

Kann die Gültigkeit des Prioritätsanspruchs im Recherchenstadium nicht überprüft werden, weil

 

i) die Recherche vor dem Zeitpunkt durchgeführt wird, zu dem der Prioritätsbeleg eingereicht werden muss (16 Monate nach dem frühesten beanspruchten Prioritätstag - Regel 38 (3)),

 

ii) eine Übersetzung des Prioritätsbelegs erforderlich ist, die später von der Prüfungsabteilung angefordert wird (Regel 38 (5) und C-V, 3.4),

 

so wird für die Abfassung der Stellungnahme zur Recherche in der Regel davon ausgegangen, dass die Priorität gültig ist.

 

Muss jedoch auf Grund von Zwischenliteratur oder potentiellem Stand der Technik nach Art. 54 (3) und (4) die Gültigkeit der Priorität überprüft werden und liegen bereits Beweismittel vor, die die Gültigkeit der Priorität untergraben, ist darauf in der Stellungnahme zur Recherche hinzuweisen. Liegt beispielsweise beim Verfassen der Stellungnahme zur Recherche der Prioritätsbeleg vor und sind technische Merkmale der Patentansprüche im Prioritätsbeleg nicht enthalten, kann ein solcher Hinweis auch dann gegeben werden, wenn eigentlich eine Übersetzung erforderlich wäre, aber der Prüfer die Sprache des Prioritätsbelegs beherrscht (siehe auch VI, 5.3).