Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL X RECHERCHENBERICHT
9. Bei der Recherche ermittelte Dokumente
9.3 Zusammenhang zwischen den Dokumenten und den Patentansprüchen
 

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9. Bei der Recherche ermittelte Dokumente9. Bei der Recherche ermittelte Dokumente
  9.2 Kategorien von Dokumenten (X, Y, P, A, D usw.)9.2 Kategorien von Dokumenten (X, Y, P, A, D usw.)       
 

9.3

Zusammenhang zwischen den Dokumenten und den Patentansprüchen

 

Bei jedem im Recherchenbericht angeführten Dokument sollte ein Hinweis auf die Patentansprüche stehen, auf die es sich bezieht, sofern das Dokument nicht mit dem Buchstaben "L" gekennzeichnet ist (siehe X, 9.2 viii)). Ein und dasselbe Dokument kann in Bezug auf verschiedene Patentansprüche mit unterschiedlichen Kategorien gekennzeichnet werden, wobei jede Kategorie mit bestimmten Ansprüchen in Zusammenhang gebracht wird, beispielsweise:

 

Regel 44 (2)



X

WO9001867 A (WIDEGREN LARS (SE))
8. März 1990 (1990-03-08)

1

Y

* Spalte 3, Zeile 27 - Zeile 43, Abbildung 1 *

2-5

A


* Abbildung 2 *


6-10


Das vorstehend genannte Beispiel bedeutet, dass im angeführten Dokument ein Gegenstand offenbart wird, der der Neuheit oder der erfinderischen Tätigkeit des Gegenstands von Anspruch 1 und, wenn er mit einem anderen im Recherchenbericht angeführten Dokument verbunden wird, der erfinderischen Tätigkeit des Gegenstands der Ansprüche 2 bis 5 entgegensteht und der für den Gegenstand der Ansprüche 6 bis 10 unschädlich ist. Die Textabschnitte oder Abbildungen sind nicht unbedingt für die in derselben Zeile angegebenen Ansprüche und Kategorien relevant.

 

Ferner sollte jeder unabhängige Patentanspruch im Recherchenbericht mindestens einmal in Verbindung mit mindestens einem vor dem frühesten Prioritätstag veröffentlichten Dokument erwähnt werden (es sei denn, der betreffende unabhängige Anspruch wird von der Recherche auf Grund einer in X, 8 genannten Beschränkung des Gegenstands der Recherche ausgeschlossen) (siehe IV, 2.5).