Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL X RECHERCHENBERICHT
11. Übersendung von Kopien der angeführten Dokumente
11.4 Bücher oder Zeitschriften
 

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KAPITEL X RECHERCHENBERICHTKAPITEL X RECHERCHENBERICHT
11. Übersendung von Kopien der angeführten Dokumente11. Übersendung von Kopien der angeführten Dokumente
  11.3 Mitglieder von Patentfamilien; das -Zeichen11.3 Mitglieder von Patentfamilien; das -Zeichen     11.5 Zusammenfassungen, Kurzfassungen oder Auszüge11.5 Zusammenfassungen, Kurzfassungen oder Auszüge  
 

11.4

Bücher oder Zeitschriften

 

Im Fall eines Buchs oder einer Zeitschrift hat die Kopie die maßgeblichen Teile und das Titelblatt zu umfassen.