Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL III MERKMALE DER RECHERCHE
3. Gegenstand der Recherche
3.4 Verzicht auf Patentansprüche
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL B
KAPITEL III MERKMALE DER RECHERCHEKAPITEL III MERKMALE DER RECHERCHE
3. Gegenstand der Recherche3. Gegenstand der Recherche
  3.3 Änderung der Patentansprüche3.3 Änderung der Patentansprüche     3.5 Vorwegnahme von Anspruchsänderungen3.5 Vorwegnahme von Anspruchsänderungen  
 

3.4

Verzicht auf Patentansprüche

 

Bei europäischen Patentanmeldungen sind Patentansprüche, die wegen Nichtzahlung der Gebühren als zurückgenommen gelten, von der Recherche auszuschließen. Dies gilt sowohl für Recherchen zu europäischen Direktanmeldungen als auch für ergänzende Recherchen zu Euro-PCT-Anmeldungen, die in die europäische Phase eintreten (siehe II, 4.3).

 

Regel 31 (2)

Regel 110 (4)