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4.
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Recherchenbericht
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Es wird ein Recherchenbericht erstellt, der die Recherchenergebnisse - vor allem durch Angabe der den Stand der Technik betreffenden Dokumente - enthält (siehe X, 9).
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Art. 92
Regel 44 (1)
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Der Recherchenbericht dient dazu, dem Anmelder, den Prüfungsabteilungen des EPA und - nach seiner Veröffentlichung - der Öffentlichkeit Angaben über den Stand der Technik zu verschaffen.
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Art. 92 (2)
Art. 93
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Dem Recherchenbericht liegt eine Stellungnahme zur Recherche bei (siehe XII, vorbehaltlich der in XII, 8 genannten Ausnahmen), die zusammen mit dem europäischen Recherchenbericht den erweiterten europäischen Recherchenbericht (EESR) bildet.
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