Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL II ALLGEMEINES
4. Recherchenbericht
 

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  3. Recherchendokumentation3. Recherchendokumentation       
 

4.

Recherchenbericht

 

Es wird ein Recherchenbericht erstellt, der die Recherchenergebnisse - vor allem durch Angabe der den Stand der Technik betreffenden Dokumente - enthält (siehe X, 9).

 

Art. 92

Regel 44 (1)



Der Recherchenbericht dient dazu, dem Anmelder, den Prüfungsabteilungen des EPA und - nach seiner Veröffentlichung - der Öffentlichkeit Angaben über den Stand der Technik zu verschaffen.

 

Art. 92 (2)

Art. 93



Dem Recherchenbericht liegt eine Stellungnahme zur Recherche bei (siehe XII, vorbehaltlich der in XII, 8 genannten Ausnahmen), die zusammen mit dem europäischen Recherchenbericht den erweiterten europäischen Recherchenbericht (EESR) bildet.

 


4.1 Europäische Recherchen

4.2 Zusätzliche europäische Recherchen

4.3 Ergänzende europäische Recherchen

4.4 Internationale (PCT-)Recherchen

4.5 Recherchen internationaler Art

4.6 Recherchen zu nationalen Anmeldungen