Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL II ALLGEMEINES
4. Recherchenbericht
4.5 Recherchen internationaler Art
 

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TEIL B
KAPITEL II ALLGEMEINESKAPITEL II ALLGEMEINES
4. Recherchenbericht4. Recherchenbericht
  4.4 Internationale (PCT-)Recherchen4.4 Internationale (PCT-)Recherchen     4.6 Recherchen zu nationalen Anmeldungen4.6 Recherchen zu nationalen Anmeldungen  
 

4.5

Recherchen internationaler Art

 

Im Rahmen des PCT kann das EPA als Internationale Recherchenbehörde beauftragt werden, "Recherchen internationaler Art" für nationale Patentanmeldungen durchzuführen (Art. 15 (5) PCT). Diese Recherchen entsprechen naturgemäß weitgehend den internationalen Recherchen, so dass hier die gleichen Bemerkungen zutreffen; eine Ausnahme bildet das Verfahren bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung, das dann an das europäische Verfahren angeglichen wird. Dies bedeutet, dass bei mangelnder Einheitlichkeit in einer nationalen Anmeldung, zu der eine Recherche internationaler Art durchgeführt wird, die Gründe für die mangelnde Einheitlichkeit nicht angegeben werden und kein schriftlicher Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde erstellt wird (Regel 43bis PCT).