[Artikel 16
Eingangsstelle
Die Eingangsstelle gehört zur Zweigstelle in Den Haag. Sie ist für die Eingangs- und Formalprüfung europäischer Patentanmeldungen bis zu dem Zeitpunkt zuständig, zu dem ein Prüfungsantrag gestellt worden ist oder der Anmelder nach Artikel 96 Absatz 1 erklärt hat, dass er die Anmeldung aufrechterhält. Außerdem obliegt ihr die Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldungen und europäischen Recherchenberichte.]
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Art. 6, 15, 18, 90, 91, 93, 94, 95
R. 9
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