Teil IV ABl. 1999, 133: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 12. Februar 1999 über die Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen im Internet


 

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Durchführungsvorschriften    
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Teil IV 4 Teil IV 3  
Teil IV ABl. 1999, 133: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 12. Februar 1999 über die Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen im Internet Teil IV ABl. 1997, 575: Mitteilung über die Website des Europäischen Patentamts im Internet Teil IV ABl. 1999, 312: Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA im Internet
 

Teil IV - ABl. 1999, 133

 

Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 12. Februar 1999 über die Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen im Internet


 

- ABl. 1999, 133 -


 

Um die Öffentlichkeit schnell zu informieren, veröffentlicht das EPA wichtige Texte, die zur Veröffentlichung im Amtsblatt bestimmt sind, vorab auf der Website des EPA (http://www.european-patent-office.org) unter der Rubrik "Offizielle Mitteilungen". Für die Vorabveröffentlichung sind in erster Linie für die Benutzer des europäischen Patentsystems besonders wichtige Beschlüsse des Verwaltungsrats der EPO oder des Präsidenten des EPA vorgesehen.


 

Da die Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung im Internet und dem Erscheinen des Amtsblatts bis zu 6 Wochen betragen kann, wird empfohlen, die Website des EPA regelmäßig zu konsultieren. Updates der EPA Website stehen in einer tabellarischen Übersicht unter folgender Adresse zur Verfügung: "http://www.european-patent-office.org/updates.htm".