Artikel 5(2) GebO ABl. 2005, Beil. zu Nr. 1/2005, Seite 1: Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 16. Dezember 2004 über die Bekanntmachung der Neufassung der Vorschriften über das laufende Konto und ihrer Anhänge


 

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Artikel 5(2) GebO ABl. 2005, Beil. zu Nr. 1/2005, Seite 1: Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 16. Dezember 2004 über die Bekanntmachung der Neufassung der Vorschriften über das laufende Konto und ihrer Anhänge GebO ABl. 1996, 553: Übermittlung von Angaben des Zahlungszwecks per Diskette Artikel 5(2) GebO ABl. 2005, Beil. zu Nr. 1/2005, Seite 2: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 16. Dezember 2004 über die Bekanntmachung der Neufassung der Vorschriften über das laufende Konto und ihrer Anhänge
 

Artikel 5(2)  GebO - ABl. 2005, Beil. zu Nr. 1/2005, Seite 1

 

Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 16. Dezember 2004 über die Bekanntmachung der Neufassung der Vorschriften über das laufende Konto und ihrer Anhänge


 

- ABl. 2005, Beil. zu Nr. 1/2005, Seite 1 -


 

Der Präsident des Europäischen Patentamts, gestützt auf Artikel 5(2) und Artikel 8(2) GebOder Gebührenordnung, beschließt:


 

1. Die Vorschriften über das laufende Konto und ihre Anhänge werden neugefaßt und in dieser Beilage bekanntgemacht1.


 

2. Die Neufassung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt die Vorschriften über das laufende Konto und ihre Anhänge in der Fassung vom 21. Januar 2002 (Beilage zum ABl. Nr. 2/2002).


 

Geschehen zu München am


 

16. Dezember 2004
Alain POMPIDOU
Präsident


______________________

 

1

Siehe nachfolgende Seiten. Siehe auch die Mitteilung des EPA vom 16. Dezember 2004 über die Bekanntmachung der Neufassung der Vorschriften über das laufende Konto und ihrer Anhänge, nachfolgend abgedruckt.