|
E
/
D
/
F
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Stichwortverzeichnis
Liste der Vorschriften
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Teil V
Teil VI
 |
| |
Artikel 5(2) GebO - ABl. 2002, 162
|
| |
Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 21. Januar 2002 über die Entrichtung von Gebühren und Auslagen in der Informationsstelle München
|
| |
Der Präsident des Europäischen Patentamts,
|
| |
Für die Zahlung von Verwaltungsgebühren für die Fertigung von Fotokopien durch EPA-Personal oder in Selbstbedienung im Rahmen der Akteneinsicht in der Informationsstelle München (Regel 94 (2) EPÜ; Nr. 2.1-Ziffer 7.2 des Gebührenverzeichnisses) werden auch Kreditkarten akzeptiert.
|
| |
Dies gilt auch für den Erwerb von Patentinformationsprodukten, von sonstigen Kopien aus Unterlagen des EPA und Veröffentlichungen des Amtes.
|
| |
Das EPA akzeptiert Kreditkarten von EUROCARD (MasterCard), VISA und JCB.
|
| |
Dieser Beschluß tritt am 1. Februar 2002 in Kraft. Geschehen zu München am 21. Januar 2002 Ingo Kober Präsident
|
|
|