Regel 85(1) ABl. 2003, 507: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 5. September 2003 über die Erstreckung von Fristen


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 85(1) Regel 84a ABl. 2003, 283: Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 31. März 2003 zur Anwendung von Regel 84a EPÜ über den verspäteten Zugang von Schriftstücken Regel 85(2)
Regel 85(1) ABl. 2003, 507: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 5. September 2003 über die Erstreckung von Fristen Regel 85(1) ABl. 2002, 549: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 10. Oktober 2002 über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA im Jahr 2003 geschlossen sind Regel 85(1) ABl. 2003, 566: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26 September 2003 über die Tage, an denen die Annahmestellen des EPA im Jahr 2004 geschlossen sind
 

Regel 85(1) - ABl. 2003, 507

 

Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 5. September 2003 über die Erstreckung von Fristen


 

- ABl. 2003, 507 -


 

Am Montag, den 1. September 2003, war der ankommende Fax- (und Telefon)verkehr zum Europäischen Patentamt in München weitgehend unterbrochen. Fristen, die an diesem Tag abgelaufen sind, erstrecken sich nach Regel 85(1) EPÜ auf den 2. September 2003.