Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 5. September 2003 über die Erstreckung von Fristen
- ABl. 2003, 507 -
Am Montag, den 1. September 2003, war der ankommende Fax- (und Telefon)verkehr zum Europäischen Patentamt in München weitgehend unterbrochen. Fristen, die an diesem Tag abgelaufen sind, erstrecken sich nach Regel 85(1) EPÜ auf den 2. September 2003.