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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Stichwortverzeichnis
Liste der Vorschriften
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Teil V
Teil VI
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Regel 44 - ABl. 1982, 448
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Anhang zum europäischen Recherchenbericht - Angabe der Patentfamilienmitglieder der angeführten Dokumente
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1.
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Als zusätzliche Dienstleistung für die Anmelder wird künftig zu jedem europäischen Recherchenbericht ein Anhang erstellt, in dem - mit den nachstehend erläuterten Einschränkungen - die Familienmitglieder zu den im Recherchenbericht angeführten Patentdokumenten mit ihrem Veröffentlichungsdatum angegeben sind.
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2.
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Die Angaben in diesem Anhang entsprechen dem Stand der EDV-Datei des Europäischen Patentamts am Tag der Erstellung. Das Europäische Patentamt übernimmt für die Richtigkeit keine Gewähr.
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3.
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Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick darüber, ab welcher Nummer und ab welchem Datum die Patentdokumente der verschiedenen Länder systematisch in der Datei erfaßt sind (vor dem angegebenen Datum wurden die Patentfamilieninformationen nicht systematisch registriert; in diesen Fällen fehlt bei den im Anhang angegebenen Patentfamilienmitgliedern das Veröffentlichungsdatum):
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TABELLE
EPA-Recherchendokumentation
EDV-Datei
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* Die zweistellige Zahl gibt das Jahr an.
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** von Gebietsansässigen.
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4.
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Die im Anhang angegebenen Patentdokumente sind mit den entsprechenden Symbolen aus den WIPO-Normen St.3 (zweibuchstabiger Code für Länder, Organisationen usw.) und ST. 16 "Standardcode zur Bezeichnung der verschiedenen Arten von Patentdokumenten" bezeichnet, die im "WIPO Handbook on Patent Information and Documentation" (zweite Loseblattreihe) vom Juli 1982 veröffentlicht worden sind.
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5.
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Zu diesen Normen ist folgendes anzumerken:
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5.1
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Aufeinanderfolgende Veröffentlichungen eines Patentdokuments unter derselben Veröffentlichungsnummer werden mit dem zweibuchstabigen Ländercode und den Symbolen für die Art der aufeinanderfolgenden Dokumente angegeben; beispielsweise DE-A, B, C; das im Anhang angegebene Veröffentlichungsdatum ist das in der EDV-Datei erfaßte Datum der ersten Veröffentlichung.
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5.2
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Umfaßt eine Patentfamilie zwei FR-M-Mitglieder, bezieht sich die höhere Nummer auf ein pharmazeutisches Patent, die niedrigere Nummer auf das Zusatzzertifikat zu einem pharmazeutischen Patent.
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5.3.
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Bei älteren DE-Patentdokumenten stimmt die Bezeichnung der Art des Dokuments möglicherweise nicht vollständig mit den derzeit verwendeten ST. 16-Normen überein.
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5.4
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Die Bezeichnung D für die Art des Dokuments, die gelegentlich bei BE- und LU-Dokumenten verwendet wird, bezieht sich auf eine "bis" Veröffentlichungsnummer.
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6.
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Es folgt ein Muster eines solchen Anhangs:
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Anhang zum europäischen Recherchenbericht über die europäische Patentanmeldung Nr...
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In diesem Anhang sind die Mitglieder der Patentfamilien der im obengenannten europäischen Recherchenbericht angeführten Patentdokumente angegeben. Die Angaben über die Familienmitglieder entsprechen dem Stand der Datei des Europäischen Patentamts am ...
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Diese Angaben dienen nur zur Unterrichtung und erfolgen ohne Gewähr
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angeführtes Patentdokument
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