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Korrespondenz mit dem EPA in anhängigen Verfahren (Formalprüfung, Recherche, Sachprüfung, Einspruch, Beschwerde) sollte nicht per e-mail erfolgen, da in diesem Falle nicht gewährleistet werden kann, daß die Nachricht rechtzeitig zu den Akten gelangt und noch vor Ablauf einer etwaigen Frist beantwortet oder auf andere Art und Weise bearbeitet werden kann.
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