Regel 24(1) ABl. 1995, 490: Mitteilung vom 30. Mai 1995 über die Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen mittels Telefax


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 24(1) Regel 17(3) ABl. 1991, 266: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 5. April 1991 über die Möglichkeit des Verzichts auf die Benachrichtigung des Erfinders von seiner Nennung als Erfinder gemäß Regel 17 (3) EPÜ Regel 24(2) ABl. 2001, 465: Mitteilung vom 1. Oktober 2001 über das neue Numerierungssystem für Patentanmeldungen im Jahr 2002
Regel 24(1) ABl. 1995, 490: Mitteilung vom 30. Mai 1995 über die Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen mittels Telefax Regel 24(1) ABl. 2005, 363: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 26. April 2005 über die Änderung der Postleitzahl für den Hauptsitz in München, Erhardtstraße 27 Regel 24(1) ABl. 2005, 41: Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 6. Dezember 2004 über die Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen durch Telefax
 

Regel 24(1) - ABl. 1995, 490

 

Mitteilung vom 30. Mai 1995 über die Einreichung von Patentanmeldungen und anderen Unterlagen mittels Telefax


 

- ABl. 1995, 490 -


 

Diese Mitteilung ergeht im Anschluß an die Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 19. März 1991, ABl. EPA 1991, 223, und die Bekanntmachung der Öffnungszeiten der Annahmestellen und Amtskassen des EPA, ABl. EPA 1994, 954.


 

Aus organisatorischen Gründen ist die Telefaxzentrale des Europäischen Patentamts in München in eine Telefaxzentrale im Dienstgebäude "PschorrHöfe" (Bayerstraße 34) und eine Telefaxzentrale im Hauptgebäude (Erhardtstraße 27) aufgeteilt worden.


 

Für die Übermittlung von Schriftstücken durch Telefax stehen ab sofort beim EPA in München folgende Anschlüsse zur Verfügung:


 

1.

Im Dienstgebäude "PschorrHöfe": Fax-Nummer (+49-89) 2399-4465 (wie bisher) für Patenterteilungs-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren.


 

2.

Im Hauptgebäude (Erhardtstraße 27): Fax-Nummer (+49-89) 23994560 für Verwaltungsangelegenheiten des Amts.


 

Die Korrespondenz ist wie bisher an das Europäische Patentamt, D-80298 München (Großkundenadresse) zu richten.