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Artikel 10(2) - ABl. 1991, 223
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Beschluß des Präsidenten
des Europäischen Patentamts
vom 18. März 1991 über die Errichtung
einer Annahmestelle in dem
Dienstgebäude "Pschorrhöfe" in München
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In dem Dienstgebäude "Pschorrhöfe" des Europäischen Patentamts in München wird eine Annahmestelle im Sinne von Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe a EPÜ zur Entgegennahme von Schriftstücken errichtet. Bei ihr können europäische Patentanmeldungen, internationale Anmeldungen und andere Unterlagen eingereicht werden.
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Dieser Beschluß tritt am 2. April 1991 in Kraft. Geschehen zu München am 18. März 1991 PAUL BRAENDLI Präsident
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