Regel 1(2) ABl. 1993, 540: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 18. Juni 1993 über die im Schriftverkehr mit dem EPA als internationale Behörde nach dem PCT zu verwendende Sprache


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 1(2) ABl. 1993, 540: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 18. Juni 1993 über die im Schriftverkehr mit dem EPA als internationale Behörde nach dem PCT zu verwendende Sprache   Regel 2(1) ABl. 1995, 489: Mitteilung des Vizepräsidenten Generaldirektion 3 des Europäischen Patentamts vom 19. Mai 1995 zur Mitteilungspflicht nach Regel 2 (1) Satz 1 EPÜ in Verfahren vor den Beschwerdekammern (Verwendung einer anderen Amtssprache in der mündlichen Verhandlung)
 

Regel 1(2) - ABl. 1993, 540

 

Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 18. Juni 1993 über die im Schriftverkehr mit dem EPA als internationale Behörde nach dem PCT zu verwendende Sprache


 

- ABl. 1993, 540 -


 

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