Artikel 79 ABl. 1997, 345: Erstreckung europäischer Patente auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien


 

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Durchführungsvorschriften    
Teil I Liste der Vorschriften Teil II
Artikel 79 Artikel 75 Artikel 87(1) ABl. 1996, 81: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 26. Januar 1996 über die prioritätsbegründende Wirkung der US-Provisional Application for Patent
Artikel 79 ABl. 1997, 345: Erstreckung europäischer Patente auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Artikel 79 ABl. 1996, 82: Erstreckung europäischer Patente auf Albanien Artikel 79 ABl. 1997, 538: Erstreckung europäischer Patente auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
 

Artikel 79 - ABl. 1997, 345

 

Erstreckung europäischer Patente auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien


 

- ABl. 1997, 345 -


 

Am 24. Juni 1997 haben der Präsident des Europäischen Patentamts und ein Vertreter der mazedonischen Regierung in München ein Abkommen über eine weitreichende Zusammenarbeit im Patentwesen abgeschlossen.


 

Für die europäische Industrie besonders wichtig ist der Teil der Vereinbarung, der die Erstreckung der Wirkungen europäischer Patentanmeldungen und Patente auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien regelt: Hiermit wird die Reihe entsprechender Abkommen mit Slowenien1, Litauen2, Lettland3, Albanien4 und Rumänien5 fortgesetzt und dem Anmelder einer europäischen Patentanmeldung in absehbarer Zukunft auch für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ein einfacher und preiswerter Weg geboten, wirksamen Patentschutz zu erhalten. "Erstreckte" europäische Patente werden in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien dann im wesentlichen den gleichen Schutz genießen wie die vom EPA für die derzeit 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation erteilten Patente.


 

Die die Erstreckung betreffenden Teile der Vereinbarung werden nach Inkrafttreten entsprechender mazedonischer Rechtsvorschriften wirksam. Das genaue Datum wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt veröffentlicht.


 

Daneben ist eine intensive technische Zusammenarbeit zwischen dem EPA und dem mazedonischen Patentamt vereinbart worden. Das EPA wird vor allem an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Personals des Patentamtes und der Patentanwälte mitwirken sowie bei der Modernisierung des Patentamtes und des Patentinformationssystems Unterstützung geben.

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1

ABl. EPA 1994, 75 mit näheren Informationen zum Erstreckungssystem.

 

2

ABl. EPA 1994, 527.

 

3

ABl. EPA 1995, 345.

 

4

ABl. EPA 1996, 82.

 

5

ABl. EPA 1996, 601.