Artikel 134(8) ABl. 1998, 211: EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG Mitteilung des Vizepräsidenten der Generaldirektion 3 über Entscheidungen der Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten


 

E  /  D   /  F




Durchführungsvorschriften    
Teil I Liste der Vorschriften Teil II
Artikel 134(8) Artikel 134(2) ABl. 1979, 452: VERTRETUNG Empfehlung über die Verwendung der Bezeichnungen der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter Artikel 142 ABl. 1991, 623: Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 11. November 1991 über die Benennung von Vertragsstaaten in europäischen Patentanmeldungen im Hinblick auf die Möglichkeit der nachträglichen Wahl eines Gemeinschaftspatents (Artikel 82 GPÜ)
Artikel 134(8) ABl. 1998, 211: EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG Mitteilung des Vizepräsidenten der Generaldirektion 3 über Entscheidungen der Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten Artikel 134(8) ABl. 1980, 188: VERTRETUNG Ergänzende Verfahrensordnung der Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten des Europäischen Patentamts Artikel 134(8) ABl. 2005, Beil. zu ABl. 12/2005, Seite 1: EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG Beschluß des Verwaltungsrats vom 9. Dezember 1993 zur Einführung neuer Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter
 

Artikel 134(8) - ABl. 1998, 211

 

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG
Mitteilung des Vizepräsidenten der Generaldirektion 3 über Entscheidungen der Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten


 

- ABl. 1998, 211 -


 

Ab dem 1. April 1998 sind alle Entscheidungen der Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten ab 1994 (Einführung der neuen Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter, ABl. EPA 1994, 7) der Öffentlichkeit zugänglich. Die Entscheidungen sind als Kopien bei der Informationsstelle des EPA in München erhältlich, sowie auf der ESPACE-Legal 1998/001 verfügbar.