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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Stichwortverzeichnis
Liste der Vorschriften
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Teil V
Teil VI
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Artikel 10(2) - ABl. 1989, 218
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Beschluß des Präsidenten
des Europäischen Patentamts
vom 10. Mai 1989 über die Errichtung
einer Annahmestelle bei der Dienststelle Berlin des Europäischen Patentamts
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Bei der Dienststelle Berlin des Europäischen Patentamts wird eine Annahmestelle im Sinne von Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe a EPÜ zur Entgegennahme von Schriftstücken und Zahlungsmitteln errichtet. Bei ihr können europäische Patentanmeldungen, internationale Anmeldungen und andere Unterlagen eingereicht und an das Europäische Patentamt zu zahlende Gebühren entrichtet werden.
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Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1989 in Kraft. Geschehen zu München am 10. Mai 1989 PAUL BRAENDLI Präsident
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