Das EPA bestätigt den Empfang von nachgereichten Unterlagen auf den hierfür vorgesehenen, vom Anmelder ausgefüllten Formblättern (EPA Form 1037 und Form 1038).
ABl. 1992, 306
Zur Möglichkeit des Erhalts einer Empfangsbestätigung durch Fernschreiben oder Telefax siehe 111 Absatz 2.