Wo kann man anmelden?
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104
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Europäische Patentanmeldungen können eingereicht werden:
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Art. 75 (1), (2)
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a)
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beim EPA in München, seiner Zweigstelle in Den Haag oder seiner Dienststelle Berlin, nicht jedoch bei der Dienststelle Wien,
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b)
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bei der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz oder bei einer anderen zuständigen Behörde eines Vertragsstaats, wenn das Recht dieses Vertragsstaats es gestattet oder vorschreibt.
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Teilanmeldungen müssen jedoch unmittelbar beim EPA eingereicht werden.
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Art. 76 (1)
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105
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Anhang IV enthält die Anschriften des EPA. Die Anschriften der nationalen Patentbehörden sowie die nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten hinsichtlich der obligatorischen oder fakultativen Einreichung europäischer Patentanmeldungen bei diesen Behörden sind der Informationsbroschüre "Nationales Recht zum EPÜ" (vgl. 4) zu entnehmen.
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