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Die Zeichnungen dürfen keine Erläuterungen enthalten; ausgenommen sind kurze, unentbehrliche Angaben wie "Wasser", "Dampf", "offen", "zu", "Schnitt nach A-B" sowie in elektrischen Schaltplänen und Blockschaltbildern oder Flußdiagrammen kurze Stichworte, die für das Verständnis unentbehrlich sind. Diese Erläuterungen sind so anzubringen, daß sie bei einer Übersetzung überklebt werden können, ohne daß die Linien der Zeichnungen verdeckt werden.
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