Erteilungsantrag
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Der Antrag muß auf einem vom EPA vorgeschriebenen Formblatt (EPA Form 1001) eingereicht werden, das zusammen mit einem Merkblatt beim EPA und den nationalen Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz kostenlos erhältlich ist. Das Formblatt ist ferner über die Website des EPA im Internet abrufbar und kann auch mit der epoline®-Software für die Online-Einreichung erstellt werden, die beim EPA kostenlos erhältlich ist (www.european-patent-office.org). Weiterhin ist ein Formblatt zusammen mit dem Merkblatt diesem Leitfaden beigelegt.
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R. 26
Richtl. A-III, 4
ABl. 2003, 586;
ABl. 2004, 42,177
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Es wird dringend empfohlen, vor dem Ausfüllen des Antragsformblatts das Merkblatt aufmerksam zu lesen. Mit dem Ausfüllen des Formulars genügt der Anmelder allen zwingenden Anforderungen an die Angaben, die der Erteilungsantrag enthalten muß. Der Antrag ist ordnungsgemäß zu unterzeichnen. Wenn ein Vertreter bestellt worden ist, kann der Antrag von ihm unterzeichnet werden. Wird der Antrag im Namen einer juristischen Person unterzeichnet, so ist die Stellung des Unterzeichners bei der juristischen Person anzugeben.
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R. 26 (2) i)
Richtl. A-III, 4.2.2
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Der Antrag ist in einfacher, die Empfangsbescheinigung in dreifacher Ausfertigung bzw. im Falle der Einreichung bei einer nationalen Behörde in vierfacher Ausfertigung einzureichen.
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