Leitfaden für Anmelder - 1. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 

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Der Weg zum europäischen Patent
C. Erstellung und Einreichung der europäischen PatentanmeldungC. Erstellung und Einreichung der europäischen Patentanmeldung
I. FormerfordernisseI. Formerfordernisse
       Für welche Staaten können europäische Patentanmeldungen eingereicht werden?Für welche Staaten können europäische Patentanmeldungen eingereicht werden?  
 

Wer kann eine europäische Patentanmeldung einreichen?


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Jede natürliche oder juristische Person und jede einer juristischen Person gleichgestellte Gesellschaft kann, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit und ihren Wohnsitz oder Sitz, die Erteilung eines europäischen Patents beantragen.

Art. 58, 59, 118
Richtl. A-II, 2



Eine europäische Patentanmeldung kann auch von gemeinsamen Anmeldern oder von mehreren Anmeldern, die verschiedene Vertragsstaaten benennen, eingereicht werden; verschiedene Anmelder für verschiedene benannte Vertragsstaaten gelten im Verfahren vor dem EPA als gemeinsame Anmelder (vgl. auch 64).