Leitfaden für Anmelder - 1. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 

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Der Weg zum europäischen Patent
  ANHANG VII GebührenANHANG VII Gebühren     Beilagen und AbkürzungenBeilagen und Abkürzungen  
 

ANHANG VIII

Dienstleistungen auf dem Gebiet der Patentinformation



I.

Akteneinsicht und Auskunft aus den Akten


Einsicht in die Akten veröffentlichter europäischer Patentanmeldungen und Patente wird online gewährt. Die Online-Akteneinsicht erfolgt über die Website des EPA (www.european-patent-office.org) unter der Rubrik epoline®.

Art. 128 (4)
R. 94
Richtl. A-XII
ABl. 2000, 474;
ABl. 2003, 370, 373



Auf Antrag wird Akteneinsicht durch Erteilung von Kopien gewährt. Diese Kopien sind gebührenpflichtig.



II.

Europäisches Patentregister und Europäisches Patentblatt


Das EPA hat über das Internet einen Zugang zum Europäischen Patentregister Online eingerichtet. Unter der Adresse www.european-patent-office.org/register können sich die Benutzer des europäischen Patentsystems über Verfahrensdaten zu europäischen Patentanmeldungen und Patenten unterrichten.

Art. 127
R. 92
ABl. 2001, 249;
ABl. 2003, 23, 69



Zu jeder Anmeldung werden neben den bibliographischen Daten die Verfahrensdaten vom Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Erteilung des Patents und gegebenenfalls die Daten des Einspruchs- und des Beschwerdeverfahrens veröffentlicht.


Für die Abfrage des Online-Registers über das Internet werden keine Gebühren erhoben.


Die Daten, die Bestandteil des Europäischen Patentregisters sind, werden wöchentlich im Europäischen Patentblatt veröffentlicht. Die bibliographischen Daten zu den veröffentlichten europäischen Patentanmeldungen und den erteilten europäischen Patenten sind dort nach mehreren Zugriffsschlüsseln geordnet, unter anderem nach

Art. 129 a)



·

der Internationalen Patentklassifikation


·

den europäischen Veröffentlichungsnummern


·

den Namen der Anmelder bzw. Patentinhaber



III.

Patentdokumente


Das EPA veröffentlicht ferner:

Art. 93

ABl. 1990, 81

Art. 98, 103



·

europäische Patentanmeldungen (A-Schriften) auf CD- ROM und in Papierform


·

europäische Patentschriften (B-Schriften) auf CD-ROM und in Papierform


Informationen über weitere CD-ROM-Produkte des EPA sind von der Website des EPA unter http://www.european-patent-office.org/patinfopro/cdrom/index.shtml abrufbar.



IV.

Amtsblatt, Richtlinien und Rechtsprechung der Beschwerdekammern


Zu den übrigen Standardveröffentlichungen des EPA gehören das Amtsblatt (ABI.), in dem insbesondere die Rechtssetzungsakte des Verwaltungsrats der EPO, die Beschlüsse und Mitteilungen des Präsidenten des EPA, Rechtsauskünfte des EPA sowie ausgewählte Entscheidungen der Beschwerdekammern veröffentlicht werden die Richtlinien für die Prüfung im Europäischen Patentamt

Art. 129 b)
Art. 10 (2) a)




V.

Bezugsbedingungen und Verkaufspreise


Für alle Dienstleistungen (Schriftenvertrieb, Online-Zugriff usw.) ist die Dienststelle Wien des EPA zuständig.


EPA
Dienststelle Wien
Rennweg 12
Postfach 90
A-1031 Wien

Tel.: (+43-1) 521 26 0
Fax: (+43-1) 521 26 3591

E-Mail : infowien@epo.org