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ANHANG VII
Gebühren
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I.
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Im EPÜ vorgesehene Gebühren
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Im Amtsblatt erscheint regelmäßig ein Gebührenhinweis. Daher kann anhand des Amtsblatts jederzeit festgestellt werden, welche Gebührenvorschriften noch gültig sind und ob sich die in diesem Leitfaden enthaltenen Angaben inzwischen geändert haben. Der derzeit aktuelle Gebührenhinweis ergibt sich aus ABl. 2/2004, 109.
Das ab 1.April 2004 geltende Verzeichnis der Gebühren und Auslagen des EPA ergibt sich aus der Beilage zum ABl. 2/2004.
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II.
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Formblatt für die Zahlung von Gebühren und Auslagen
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Das Formblatt für die Zahlung von Gebühren und Auslagen liegt diesem Leitfaden bei.
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III.
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Weitere Informationen über Gebühren
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Weitere Informationen über Gebühren, wie das Verzeichnis der Gebühren, Auslagen und Verkaufspreise des EPA und das Verzeichnis der für die EPO eröffneten Bank- und Postscheckkonten sind im Internet unter http://www.european-patent-office.org/epo/fees1.htm veröffentlicht.
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