Richtlinien für die Prüfung
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KAPITEL XIII EINTRAGUNG VON RECHTSÜBERGÄNGEN, LIZENZEN, ANDEREN RECHTEN USW.
4. Namensänderung
 

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KAPITEL XIII EINTRAGUNG VON RECHTSÜBERGÄNGEN, LIZENZEN, ANDEREN RECHTEN USW.KAPITEL XIII EINTRAGUNG VON RECHTSÜBERGÄNGEN, LIZENZEN, ANDEREN RECHTEN USW.
  3. Lizenzen und andere Rechte3. Lizenzen und andere Rechte       
 

4.

Namensänderung

 

Änderungen des Namens des Anmelders oder des Inhabers eines europäischen Patents werden bei Vorlage entsprechender Beweismittel (z. B. Abschrift aus dem Handelsregister) in das Register eingetragen.