Richtlinienfür die Prüfung TEIL E KAPITEL XIII EINTRAGUNG VON RECHTSÜBERGÄNGEN, LIZENZEN, ANDEREN RECHTEN USW. 2. Rechtsübergang des europäischen Patents
Die vorstehenden Bestimmungen sind auf die Eintragung eines Rechtsübergangs des europäischen Patents während der Einspruchsfrist oder der Dauer des Einspruchsverfahrens entsprechend anzuwenden.