Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL XII ERSUCHEN EINES NATIONALEN GERICHTS UM ERSTATTUNG EINES TECHNISCHEN GUTACHTENS ÜBER EIN...
5. Verfahren
5.5 Akteneinsicht
 

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KAPITEL XII ERSUCHEN EINES NATIONALEN GERICHTS UM ERSTATTUNG EINES TECHNISCHEN GUTACHTENS ÜBER EIN...KAPITEL XII ERSUCHEN EINES NATIONALEN GERICHTS UM ERSTATTUNG EINES TECHNISCHEN GUTACHTENS ÜBER EIN...
5. Verfahren5. Verfahren
  5.4 Erstellung und Abgabe des technischen Gutachtens5.4 Erstellung und Abgabe des technischen Gutachtens     5.6 Erscheinen vor dem nationalen Gericht5.6 Erscheinen vor dem nationalen Gericht  
 

5.5

Akteneinsicht

 

Die Akte eines Antrags auf ein technisches Gutachten ist keine Akte im Sinne des Art. 128 und steht für die Akteneinsicht nicht zur Verfügung.