Richtlinienfür die Prüfung TEIL E KAPITEL XII ERSUCHEN EINES NATIONALEN GERICHTS UM ERSTATTUNG EINES TECHNISCHEN GUTACHTENS ÜBER EIN... 5. Verfahren 5.3 Zurücknahme des Ersuchens
Wird das Ersuchen um ein technisches Gutachten zurückgenommen, bevor die Prüfungsabteilung mit der Erstellung des Gutachtens begonnen hat, so wird die Gebühr zu 75 % zurückerstattet.