Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
2. Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
2.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
2.2.2 Ausdehnung der Wiedereinsetzung auf Einsprechende
 

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KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
2. Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand2. Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
2.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand2.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  2.2.1 Allgemeines2.2.1 Allgemeines     2.2.3 In Frage kommende Fristen2.2.3 In Frage kommende Fristen  
 

2.2.2

Ausdehnung der Wiedereinsetzung auf Einsprechende

 

Die Wiedereinsetzung von Einsprechenden in die Frist für die Einlegung der Beschwerde selbst ist nach Art. 122 (1) ausgeschlossen (siehe T 210/89, ABl. 8/1991, 433). Einsprechende, die Beschwerde eingelegt haben, können nur eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Einreichung der Beschwerdebegründung beantragen (siehe G 01/86, ABl. 10/1987, 447).