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Ist das europäische Patent in geändertem Umfang aufrechterhalten worden, so gibt das EPA gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Hinweises auf die Entscheidung über den Einspruch eine neue europäische Patentschrift heraus, in der die Beschreibung, die Patentansprüche und gegebenenfalls die Zeichnungen in der geänderten Form enthalten sind.
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Art. 103
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