Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
3. Einheit des europäischen Patents
3.2 Beeinträchtigung der Einheit des europäischen Patents
 

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TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENSKAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
3. Einheit des europäischen Patents3. Einheit des europäischen Patents
  3.1 Allgemeines3.1 Allgemeines       
 

3.2

Beeinträchtigung der Einheit des europäischen Patents

 

Die Einheit des europäischen Patents im Einspruchsverfahren wird beeinträchtigt, wenn der bisherige Patentinhaber und der im Fall des Art. 99 (5) in Bezug auf einen bestimmten Vertragsstaat an seine Stelle tretende Berechtigte nicht als gemeinsame Patentinhaber gelten (siehe I, 6). In einem solchen Fall muss das Einspruchsverfahren für die verschiedenen Patentinhaber getrennt durchgeführt werden. Da von den beiden Patentinhabern unterschiedliche Anträge (z. B. bezüglich geänderter Patentansprüche) gestellt werden können, ist ein unterschiedlicher Ausgang beider Einspruchsverfahren möglich, beispielsweise hinsichtlich der Fassung des europäischen Patents oder des Schutzumfangs.