Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
3. Einheit des europäischen Patents
3.1 Allgemeines
 

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TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENSKAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
3. Einheit des europäischen Patents3. Einheit des europäischen Patents
       3.2 Beeinträchtigung der Einheit des europäischen Patents3.2 Beeinträchtigung der Einheit des europäischen Patents  
 

3.1

Allgemeines

 

Die Einheit des europäischen Patents wird im Einspruchsverfahren durch verschiedene Patentinhaber für verschiedene benannte Vertragsstaaten nicht beeinträchtigt, weil diese als gemeinsame Patentinhaber gelten (siehe I, 6, Abs. 2 und 3).

 

Art. 118



Insbesondere ist die Fassung des europäischen Patents für alle benannten Vertragsstaaten einheitlich, sofern im EPÜ nichts anderes vorgeschrieben ist (siehe VII, 3.2 und 4).