Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
7. Arbeit innerhalb der Prüfungsabteilung
7.5 Weitere Rücksprache mit dem Anmelder
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
7. Arbeit innerhalb der Prüfungsabteilung7. Arbeit innerhalb der Prüfungsabteilung
  7.4 Aufgaben der übrigen Mitglieder der Prüfungsabteilung7.4 Aufgaben der übrigen Mitglieder der Prüfungsabteilung     7.6 Zurückweisung7.6 Zurückweisung  
 

7.5

Weitere Rücksprache mit dem Anmelder

 

Besteht nach Auffassung der Prüfungsabteilung die Möglichkeit, die Anmeldung so zu ändern, dass sie die Erfordernisse des EPÜ erfüllt, dann erhält der beauftragte Prüfer die Aufgabe, den Anmelder zu unterrichten, dass die Prüfungsabteilung der Ansicht ist, dass die Anmeldung aus gewissen Gründen zurückzuweisen ist, sofern nicht innerhalb einer bestimmten Frist geeignete Änderungen eingereicht werden. Werden solche Änderungen fristgerecht vorgenommen, so erstattet der Prüfer der Prüfungsabteilung Bericht und empfiehlt, auf die Anmeldung ein Patent zu erteilen. Andernfalls hat er in seinem Votum die Zurückweisung zu empfehlen.