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Legt der Prüfer der Prüfungsabteilung eine Anmeldung vor, die nicht die Voraussetzungen für eine Patenterteilung erfüllt, so hat er ein schriftliches Votum zu erstellen, in dem die strittigen Punkte dargelegt sind, die Vorgeschichte des Falls so weit wie nötig zusammengefasst ist, damit die übrigen Mitglieder die wesentlichen Tatsachen rasch erfassen können, und entsprechende Maßnahmen empfohlen werden, z. B. die Zurückweisung oder die Patenterteilung unter der Bedingung, dass bestimmte weitere Änderungen vorgenommen werden. Da sich die anderen Mitglieder selbst mit dem Fall befassen müssen, braucht er nicht im Einzelnen dargelegt zu werden. Es dürfte jedoch nützlich sein, auf ungewöhnliche Merkmale oder auf Punkte hinzuweisen, die nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ersichtlich sind. Wird im Bericht die Zurückweisung empfohlen und ist die Lage eindeutig, so kann der Prüfer seinem Bericht einen Entwurf für eine begründete Entscheidung der Prüfungsabteilung beifügen (siehe VI, 2.4); ist die Lage nicht eindeutig, so sollte die Ausarbeitung der begründeten Entscheidung zurückgestellt werden, bis die Abteilung den Fall erörtert hat.
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