Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
4. Weitere Prüfungsphasen
4.8 Beispiele für unzulässige Änderungen
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
4. Weitere Prüfungsphasen4. Weitere Prüfungsphasen
  4.7 Zulässigkeit von Änderungen seitens des Anmelders4.7 Zulässigkeit von Änderungen seitens des Anmelders     4.9 Änderungen infolge einer Mitteilung nach Regel 51 (4)4.9 Änderungen infolge einer Mitteilung nach Regel 51 (4)  
 

4.8

Beispiele für unzulässige Änderungen

 

Jeder Antrag des Anmelders, eine vorliegende Fassung der Anmeldungsunterlagen, auf Grund deren ein Patent erteilt werden könnte, durch eine weit gehend überarbeitete Fassung zu ersetzen, sollte abgelehnt werden, sofern der Anmelder nicht berechtigte Gründe dafür vorträgt, warum er die Änderung erst in diesem Verfahrensstadium vornimmt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Prüfungsabteilung eine vom Anmelder vorgelegte Fassung der Ansprüche für gewährbar befunden hat und vom Anmelder nur noch die Anpassung der Beschreibung an diese Fassung fordert.