Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
2. Prüfungsverfahren im Allgemeinen
2.7 Fiktion der Zurücknahme
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
2. Prüfungsverfahren im Allgemeinen2. Prüfungsverfahren im Allgemeinen
  2.6 Erteilung eines Patents2.6 Erteilung eines Patents     2.8 Änderungen2.8 Änderungen  
 

2.7

Fiktion der Zurücknahme

 

Wenn der Anmelder die Erteilungs- und die Druckkostengebühr oder die Anspruchsgebühren nicht rechtzeitig entrichtet oder die Übersetzung nicht rechtzeitig einreicht, so gilt die europäische Patentanmeldung als zurückgenommen.

 

Regel 51 (8)