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Die Akte wird normalerweise der Prüfungsabteilung zugewiesen, die für die Prüfung von Anmeldungen auf dem Gebiet der Technik zuständig ist, für das die betreffende Anmeldung von der Recherchenabteilung oder von der Internationalen Recherchenbehörde nach dem PCT, die die Recherche durchgeführt hat, klassifiziert worden ist. Es kann Fälle geben, in denen es angebracht ist, die Anmeldung einer Prüfungsabteilung mit Prüfern zuzuweisen, die normalerweise nicht für den angegebenen Teil der IPK zuständig sind. Dafür kann es eine Reihe von Gründen geben: z. B. wenn die Prüfung einer Anmeldung sehr spezielle technische Kenntnisse erfordert oder dass die ursprüngliche Anmeldung und eine Teilanmeldung, wo es angebracht ist, möglichst durch die gleiche Prüfungsabteilung bearbeitet werden sollen (dies könnte manchmal zweckmäßiger sein, selbst wenn die beiden Anmeldungen für verschiedene Gebiete der Technik klassifiziert worden sind), oder wenn die Klassifikation der veröffentlichten Anmeldung nicht dem Gegenstand der Anmeldung in der Form entspricht, in der sie dem Sachprüfer zugeleitet wird (beispielsweise weil die Anmeldung nach Erhalt des Recherchenberichts geändert wurde).
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