Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
15. Abschließende Prüfungsphase
15.7 Rückerstattung von Gebühren
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
15. Abschließende Prüfungsphase15. Abschließende Prüfungsphase
  15.6 Weiterbehandlung15.6 Weiterbehandlung     15.8 Veröffentlichung der Patentschrift15.8 Veröffentlichung der Patentschrift  
 

15.7

Rückerstattung von Gebühren

 

Wird die europäische Patentanmeldung zurückgewiesen oder zurückgenommen oder gilt sie als zurückgenommen, so werden die Erteilungs- und die Druckkostengebühr sowie nach Regel 51 (7) entrichtete Anspruchsgebühren zurückerstattet.

 

Regel 51 (6)